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Schutz vor der ASP: Landkreis plant eigene Abschussprämie

Schipkau, den 06.02.2018
Klaus Prietzel als Treiber (links), Wilfried Brödno Schütze (rechts)

Schutz vor der ASP: Landkreis plant eigene Abschussprämie / Ansatz greift bereits vor der Förderung durch das Land

Jäger im Landkreis OSL sollen ab April 2018 eine Prämie für erlegte Wildschweine erhalten. Dies sieht eine entsprechende Beschlussvorlage vor, über die der Kreistag im März abstimmen wird. Mit der präventiven Maßnahme reagiert die Verwaltung auf
die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. Ziel ist es, den hohen Bestand an Schwarzwild nachhaltig zu reduzieren.
Der Ansatz des Landkreises setzt bereits unterhalb der Förderung an, die das Land Brandenburg ab April 2018 für jedes Stück Schwarzwild, das über den Streckenwerten des Jagdjahres 2015/16 (Referenzjahr) erlegt wird, in Aussicht stellt. Demnach sollen Jäger im Landkreis bereits ab dem ersten gesund erlegten Wildschwein bis zum Erreichen des Streckenwertes 2015/16 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier erhalten, so der Vorschlag der Kreisverwaltung. In Summe wurden in OSL im genannten Jagdjahr 3.900 Tiere erlegt.

Im Anschluss greift die Prämie des Landes, die laut Mitteilung des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bei 50 Euro liegen wird.

Das Ziel der Kreisverwaltung ist es, einen höheren Anreiz zur Intensivierung der Jagd zu bieten. Gleichzeitig soll die Prämie aber auch als Aufwandsentschädigung, auch für das Erlegen von schwer vermarktungsfähigen Tieren, wie z. B. Frischlingen,
dienen.
Zusätzlich zur Prämie soll den Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro für die Beprobung von Unfallwild und Totfunden und das Bereitstellen der Proben ausgezahlt werden. Hier zahlt das Land im Rahmen eines Monitoring-Programms zur Früherkennung seit Anfang 2018 eine Aufwandsentschädigung für die Probennahme bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Höhe von 30 Euro pro Tier an die Jäger. Die Mittel werden jedoch nur für die Beprobung von 31 Tieren gewährt. Hier sieht der Landkreis erhöhten Handlungsbedarf, denn die Beprobung von Unfallwild und Totfunden hat einen besonders hohen Stellenwert für die Früherkennung der Seuche.

Die Regelungen des Landkreises sollen ebenfalls bereits ab April 2018 in Kraft treten und zunächst für das Jagdjahr 2018/19 und damit bis zum 31. März 2019 gelten. Die Antragsabwicklung und Auszahlung der Prämie soll möglichst niederschwellig ermöglicht werden, stellt die Verwaltung in Aussicht.

Sowohl die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, als auch der Vorsitzende des Bau- und Finanzausschusses, Wolfgang Roick, haben in einer vorherigen Abstimmung ihre Zustimmung zum Vorhaben des Landkreises signalisiert. Der Kreistag als beschlussfassendes Gremium entscheidet in seiner Sitzung am 15. März in der Aula des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau/Spreewald über die entsprechende Vorlage der Verwaltung.

Hintergrund:
Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland würde massive Handelsrestriktionen nach sich ziehen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen im Bereich der Schweinehaltung aber auch nachgelagerten Produktionszweigen lassen sich nur schwer abschätzen, werden aber auf einen 3-stelligen Millionenbetrag geschätzt.
Durch vorbeugende, verstärkte Bejagung von Wildschweinen wird eine mögliche Infektionskette unterbrochen und ein möglicher Seuchenzug erschwert. Die Abschussprämie soll dabei ein gezielter Anreiz zur Intensivierung der Jagd sein und gleichzeitig als Aufwandsentschädigung dienen.

Da die Beprobung von Unfallwild und Totfunden einen besonders hohen Stellenwert für die Früherkennung der Seuche hat, ist diese Maßnahme unbedingt auch über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel hinaus zu untermauern und den Jagdausübungsberechtigten eine dem Aufwand angemessene Entschädigung zu gewähren.

Nur die gezielte und flächendeckende Beprobung von Unfall- und Fallwild (hohe Wahrscheinlichkeit der Erregerdetektion) und die vorbeugende Reduktion der hohen Schwarzwildpopulation sind als geeignete Maßnahmen zum Schutz von Hausschweinebeständen und damit in Verbindung stehenden Wirtschaftsfeldern zu bewerten.

Der Landkreis OSL gliedert sich in 190 Jagdbezirke. Nahezu alle Jagdbezirke sind Mitglied in einer der sieben Hegegemeinschaften. Die bejagbare Fläche beträgt etwa 96.000 ha. Davon sind in etwa 10.000 ha bergrechtlich gesperrt.
Eine genaue Schätzung des Tierbestandes ist äußerst schwierig. Die Jahresstrecke beim Schwarzwild vom Jagdjahr 2013 zum Jagdjahr 2016 lag jeweils bei 3.800 bis 4.200 Tieren. Der tatsächliche Schwarzwildbestand liegt um ein vielfaches höher. Regionale Schwankungen gibt es von Nord bis Süd. Im Landkreis sind derzeit 570 Jäger im Besitz eines gültigen Jagdscheines. Ein hoher Abschuss ist in den vergangenen Jahren immer wieder in der Hegegemeinschaft Senftenberg Nord zu verzeichnen. Hier stiegen die Abschusszahlen von 1.068 Stück im Jahr 2011 auf 1466 Stück im Jahr 2016. Der prozentuale Anteil von Unfallwild liegt zwischen 5-8 %. 
 

 

Foto: Klaus Prietzel als Treiber (links), Wilfried Brödno Schütze (rechts)

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