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Versteigerung von Fundsachen

Kurzinformationen

In unregelmäßigen Abständen werden Fundsachen versteigert, die nicht in den Fundbüros der Gemeinden abgeholt wurden. Die Abgabe der Fundgegenstände erfolgt nur gegen Bar-zahlung. Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

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30. 03. 2024

 

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