Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen. Die Aufnahme einer Anerkennung einer Vaterschaft kann bei
beurkundet werden.
Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem Vater und dem Kind ein, mit Unterhalts-, Erb- und Rentenansprüchen. Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen und bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit einem anderen Mann als dem leiblichen Vater verehelicht, muss auch der Ehemann zustimmen, sonst wird der Ehemann automatisch als Vater anerkannt.
Die Abgabe einer Erklärung kann im Vorfeld der Geburt erfolgen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann nur persönlich erklärt werden (durch Vollmacht nicht möglich!).
Eine Erklärung der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt der Gemeinde Schipkau beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht! Die Anerkennung der Vaterschaft kann gemeinsam mit dem Sorgerecht beim Jugendamt erklärt werden.
Hinweis: Sind der anerkennende Vater bzw. die zustimmende Mutter minderjährig, so ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zwingend erforderlich. Zusätzlich muss der Vormund der minderjährigen Mutter der Erklärung zustimmen.