Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
Druckansicht öffnen
 

Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,

  • jedem Notar (kostenpflichtig),

  • jedem Amtsgericht,

  • beim Standesamt,

  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024

 

30. 03. 2024