Vaterschaftsanerkennung
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Beschreibung
Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen. Die Aufnahme einer Anerkennung einer Vaterschaft kann bei
jedem Jugendamt,
jedem Notar,
jedem Amtsgericht,
jedem Standesamt und
im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung
beurkundet werden.
Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem Vater und dem Kind ein, mit Unterhalts-, Erb- und Rentenansprüchen. Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen und bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit einem anderen Mann als dem leiblichen Vater verehelicht, muss auch der Ehemann zustimmen, sonst wird der Ehemann automatisch als Vater anerkannt.
Die Abgabe einer Erklärung kann im Vorfeld der Geburt erfolgen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann nur persönlich erklärt werden (durch Vollmacht nicht möglich!).
Eine Erklärung der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt der Gemeinde Schipkau beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht! Die Anerkennung der Vaterschaft kann gemeinsam mit dem Sorgerecht beim Jugendamt erklärt werden.
Hinweis: Sind der anerkennende Vater bzw. die zustimmende Mutter minderjährig, so ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zwingend erforderlich. Zusätzlich muss der Vormund der minderjährigen Mutter der Erklärung zustimmen.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK)
Notwendige Unterlagen
gültiges Personaldokument
Geburtsurkunde des Anerkennenden und der Mutter
vorgeburtliche Anerkennung: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Gebühren
Anerkennung der Vaterschaft (bei zeitgleicher Abgabe der Erklärung von Mutter und Vater) 36,00 EUR
Zusätzlich, bei getrennter Beurkundung der Zustimmung der Mutter und ggf. des Ehemannes, falls diese nicht zeitgleich mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgt 36,00 EUR