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Ehefähigkeitszeugnis

Ansprechpartner


Personal / Bildung

Frau Münnich
Telefon +49 35754 36012

Beschreibung

Bei einem Ehefähigkeitszeugnis handelt es sich um eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes, die für die Eheschließung im Ausland benötigt wird. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. informieren Sie sich unter www.auswärtiges-amt.de.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung im Ausland keine Ehehindernisse entgegenstehen. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland – bei Wohnsitz im Ausland - zuständig. Haben Sie niemals in Deutschland gelebt, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin. 

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Stelle, ob eine Übersetzung und Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille) des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist. Das Ehefähigkeitszeugnis wird als mehrsprachiges Formular ausgestellt und ist sechs Monate gültig.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Für den deutschen Staatsangehörigen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • erweiterte Meldebescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)

  • beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

  • ggf. Eheurkunde und Nachweis über Auflösung der Vorehe (alternativ kann auch ein/e beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil eingereicht werden)

  • ggf. Nachweis zur Namensänderung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens)

 Für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • gültigen Reisepass

  • Nachweis Staatsangehörigkeit (z.B. Vertriebenenausweis/Einbürgerungsurkunde)

  • Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde

  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)

  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde

  • ggf. Eheurkunden und Nachweise über Auflösung der Vorehen

 

Hinweis: Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original bei dem deutschen Standesamt einzureichen.

Gebühren

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: 64,00 EUR

Zusätzlich:

  • wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist: 35,00 EUR je ausl. Recht

  • Meldebescheinigung: 6,00 EUR

Formulare

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

02.​10.​2026 bis 04.​10.​2026

 

04.​10.​2026