Für den deutschen Staatsangehörigen:
gültigen Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
ggf. Eheurkunde und Nachweis über Auflösung der Vorehe (alternativ kann auch ein/e beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil eingereicht werden)
ggf. Nachweis zur Namensänderung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens)
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
gültigen Reisepass
Nachweis Staatsangehörigkeit (z.B. Vertriebenenausweis/Einbürgerungsurkunde)
Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
ggf. Eheurkunden und Nachweise über Auflösung der Vorehen
Hinweis: Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original bei dem deutschen Standesamt einzureichen.