Für den deutschen Staatsangehörigen:
Personalausweis/Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
Geburtsurkunde
Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
Reisepass
Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.