Ehefähigkeitszeugnis
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Beschreibung
Bei einem Ehefähigkeitszeugnis handelt es sich um eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes, die für die Eheschließung im Ausland benötigt wird. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. informieren Sie sich unter www.auswärtiges-amt.de.
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung im Ausland keine Ehehindernisse entgegenstehen. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland – bei Wohnsitz im Ausland - zuständig. Haben Sie niemals in Deutschland gelebt, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Stelle, ob eine Übersetzung und Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille) des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist. Das Ehefähigkeitszeugnis wird als mehrsprachiges Formular ausgestellt und ist sechs Monate gültig.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Für den deutschen Staatsangehörigen:
gültigen Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
ggf. Eheurkunde und Nachweis über Auflösung der Vorehe (alternativ kann auch ein/e beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisteil eingereicht werden)
ggf. Nachweis zur Namensänderung (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens)
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
gültigen Reisepass
Nachweis Staatsangehörigkeit (z.B. Vertriebenenausweis/Einbürgerungsurkunde)
Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
ggf. Eheurkunden und Nachweise über Auflösung der Vorehen
Hinweis: Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original bei dem deutschen Standesamt einzureichen.
Gebühren
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Deutschen: 64,00 EUR
Zusätzlich:
wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist: 35,00 EUR je ausl. Recht
Meldebescheinigung: 6,00 EUR
Online-Beantragung