Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schipkau haben in ihrer Sitzung am 27.11.2024 erneut den Beschluss gefasst, dass die Nutzung von Garagenaufbauten in Privateigentum auf dem Grund- und Boden der Gemeinde Schipkau zunächst bis zum 31.12.2027 auf der Grundlage privatrechtlicher Nutzungsverträge zwischen Garageneigentümer und der Gemeinde gesichert ist.
Das schließt auch die Möglichkeit ein, Garagenaufbauten nach wie vor untereinander verkaufen zu können. Der Kaufvertrag muss hierzu zeitnah der Gemeindeverwaltung zugeleitet werden.
Für den Übergang des Nutzungsrechtes auf den neuen Garageneigentümer wird zwischen dem Verkäufer, dem Käufer und der Gemeinde Schipkau ein 3- seitiger- Vertrag geschlossen, den die Gemeindeverwaltung auf der Grundlage Ihres eingereichten Kaufvertrages fertigt.
Ohne die Genehmigung (3-seitiger Vertrag) der Gemeinde kann der Verkauf der Garage nicht vollzogen werden!
Bitte beachten Sie, dass in dem Kaufvertrag folgende Angaben zwingend enthalten sein müssen:
- Name und Anschriften der Vertragspartner, evtl. Telefonnummern
- Verkaufsobjekt (Garagennummer, Komplex)
- Kaufpreis (Richtwert 350,00 €)
- Datum, Unterschriften
Bitte reichen Sie den Vertrag als Original oder Kopie bei uns ein. Ohne eingereichten Vertrag kann keine Umschreibung stattfinden!
Bitte beachten Sie zudem, dass der Eigentümer der Garage, das fällige Entgelt für das laufende Jahr zu entrichten hat. Eine Umschreibung wird erst nach Ausgleich evtl. Forderungen stattfinden!
Der neue Eigentümer wird erst ab dem kommenden Jahr zahlungspflichtig.
Sollten Sie also mitten im Jahr Ihre Garage verkaufen, sind Sie bis zum 31. Dezember pflichtig.
Übersichten der Garagen- Standorte in der Gemeinde Schipkau finden Sie, jeweils als Bilddatei nachfolgend: