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Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Telefonnummer Afrikanische Schweinepest

03573 870-4400

 

Postanschrift

Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Landkreis Oberspreewald-Lausitz
PF 100064
01956 Senftenberg

 

Weitere Telefonnummern und Ansprechpersonen finden Sie im Telefonverzeichnis.

 

Probenannahme Veterinäramt, Haus 3, Dubinaweg 1, Senftenberg

Trichinen-Labor im Kreishaus, Joachim-Gottschalk Straße 36 in Calau: 03573 870-4435

Tierärztlicher Kleintiernotdienst

Tierärztlicher Kleintiernotdienst unter 01805 843736*

Ab dem 1. Januar 2024 ist der tierärztliche Kleintiernotdienst im Land Brandenburg über die einheitliche Rufnummer 01805 843736* zu erreichen. Dies ist möglich, weil die Landestierärztekammer Brandenburg ein neues Notdienstkonzept einführt. Eine speziell dafür entwickelte Software vermittelt hilfesuchende Tierhalter automatisch an die nächstgelegene diensthabende Tierarztpraxis, sofern Vorwahl oder Postleitzahl des Anrufers bekannt sind.

„Damit entfällt die, insbesondere für Haushalte ohne Tageszeitung, oft mühevolle und zeitaufwändige Suche nach der zuständigen Notdienstpraxis“, so Kammerpräsident Martin Pehle.

Die Preise in den Tierarztpraxen richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Im Notdienst ist den Tierärzten die Berechnung einer Notdienstpauschale von 50,- Euro (ohne MwSt) vorgeschrieben. Die tierärztlichen Leistungen müssen nach dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Die Obergrenze liegt im Notdienst beim vierfachen Gebührensatz.

 

*0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus dem Mobilfunknetz

Gebührenordnung

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft informiert!

 

Aktualisierte Gebührenordnung

 

Seit dem 19.12.2023 ist eine neue landesweite Gebührenordnung für amtliche Tätigkeiten und Bescheinigungen des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft in Kraft. Details dazu finden Sie unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomsgiv

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass nicht mehr alle amtlichen Kontrollen gebührenfrei sind. Dennoch bleibt rechtskonformes Verhalten von Vorteil, da dadurch gebührenpflichtige Nachkontrollen vermieden werden können. Plan- und Routinekontrollen werden weiterhin kostenfrei durchgeführt.

Für Anlasskontrollen, Nachkontrollen sowie für Amtshandlungen zur Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen werden nun Gebühren erhoben. Dies stellt für viele Amtshandlungen und Atteste keine Neuerung dar. Allerdings sind die Gebühren teilweise deutlich erhöht worden, und es gibt auch neue gebührenpflichtige Tatbestände. Die letzte Überarbeitung und Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2014.

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat gemäß den geltenden Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts Rahmengebühren für häufig wiederkehrende Amtshandlungen oder Bescheinigungen festgelegt. Dabei werden der verwaltungsrechtliche Aufwand und der wirtschaftliche Nutzen des Gebührenschuldners berücksichtigt. Die Gebühr umfasst zukünftig Fahrtkosten, sächlichen und personellen Verwaltungsaufwand sowie die benötigte Arbeitszeit. 

 

Generell gilt: Je länger eine Kontrolle dauert oder je höher der Aufwand für die Ausstellung eines Attestes ist, desto höher ist die zu zahlende Gebühr.

 

Einige Beispiele für die neuen Gebühren sind:

  • Eine Gebühr von mindestens 35 Euro für die Registrierung einer Tierhaltung (Tarifstelle: 12.2.1.1)

  • Eine Gebühr von 38 Euro für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen für Drittländer für bis zu 5 Hunde oder Katzen (Tarifstelle 12.2.5.2)

  • Die Kosten für ein Wanderattest für Imker belaufen sich je nach Anzahl der Völker auf 20 bis 55 Euro (Tarifstelle: 12.2.4.7)

  • Die Erstellung eins amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses zur Verbringung von Rindern und die Erstellung eines Vorlaufattests für Zuchtrinder kosten nun 28,00 € (Tarifstelle: 12.2.4.7)

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Im Bereich der Lebensmittelüberwachung bleiben Routinekontrollen weiterhin gebührenfrei. Sollten Mängel Nachkontrollen erforderlich machen, sind Gebühren zwischen 22 bis 1002 Euro zu entrichten. Auch hier richtet sich die Gebühr nach dem wirtschaftlichen Nutzen des Gebührenschuldners und dem Verwaltungsaufwand.

 

Über weitere Details und spezifische Gebührensätze können Sie sich direkt in der im Internet einsehbaren Verordnung informieren. 

Für konkrete Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gern zur Verfügung (Tel. 03573 870-4401).

 

Anschrift: Dubinaweg 1 Senftenberg und Joachim-Gottschalk-Straße 36 Calau
Telefon: Telefon 03573 870-4401
Telefax: Telefax 03573 870-4410
E-Mail:
Sprechzeiten:

Di 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

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