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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht wahlberechtigter Personen, der Verarbeitung ihrer Daten als Wahlhelfer/in zu widersprechen

In Vorbereitung und Durchführung der unmittelbaren Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Hörlitz ist die Gemeinde Schipkau in ihrer Funktion als Wahlbehörde gemäß § 92 Absatz 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der derzeit geltenden Fassung dazu befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen geeignet sind, anzulegen. Zu diesem Zweck dürfen folgende Daten erhoben und verarbeitet werden:

 

  • Vor- und Familiennamen,

  • Wohnort und Anschrift,

  • Telefonnummer und E-Mail-Adressen,

  • Tag der Geburt sowie

  • bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion (Wahlvorsteher/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in, Schriftführer/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in, Beisitzer/in).

 

Auf das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABI. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) ist vor jeder Wahl durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der

 

Gemeinde Schipkau

Wahlbehörde

Schulstraße 4

01998 Schipkau OT Klettwitz

 

eingelegt werden.

 

Schipkau OT Klettwitz, 25.02.2026

 

 

gez.

Münnich

Wahlleiterin

Gemeinde Schipkau

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

07.​08.​2026 bis 09.​08.​2026

 

07.​08.​2026 - Uhr