Öffentliche Bekanntmachung über das Recht wahlberechtigter Personen, der Verarbeitung ihrer Daten als Wahlhelfer/in zu widersprechen
In Vorbereitung und Durchführung der unmittelbaren Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Hörlitz ist die Gemeinde Schipkau in ihrer Funktion als Wahlbehörde gemäß § 92 Absatz 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der derzeit geltenden Fassung dazu befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen geeignet sind, anzulegen. Zu diesem Zweck dürfen folgende Daten erhoben und verarbeitet werden:
Vor- und Familiennamen,
Wohnort und Anschrift,
Telefonnummer und E-Mail-Adressen,
Tag der Geburt sowie
bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion (Wahlvorsteher/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in, Schriftführer/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in, Beisitzer/in).
Auf das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABI. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) ist vor jeder Wahl durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Gemeinde Schipkau
Wahlbehörde
Schulstraße 4
01998 Schipkau OT Klettwitz
eingelegt werden.
Schipkau OT Klettwitz, 25.02.2026
gez.
Münnich
Wahlleiterin
Gemeinde Schipkau