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Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert: Errichtung eines Wildabwehrzaunes zur Bekämpfung der Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Schipkau, den 19. 09. 2023

In der am 28.08.2023 veröffentlichten Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Errichtung eines Wildabwehrzaunes - Nr. 1/2023 ist vorgesehen, einen temporären festen Zaun zur Verhinderung von Schwarzwildbewegungen zu errichten. Dieser ist erforderlich, um eine Verbreitung der im Bereich Großkoschen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beim Schwarzwild festgestellten ASP in Richtung Nord -West durch Abwandern möglicherweise infizierter Tiere zu verhindern.

 

Ihr Grundstück liegt in dem Planungsbereich, in welchem der Wildabwehrzaun errichtet werden soll. Infolge dessen möchte ich Sie auf Ziffer 2 der genannten Tierseuchenallgemeinverfügung hinweisen, wonach der Grundstückseigentümer die Errichtung und Aufrechterhaltung der Wildschweinbarriere auf seinem Grundstück bis auf weiteres zu dulden hat.

 

Sollten Sie hierzu Fragen oder Anmerkungen zum Zaunbau haben, bitte ich Sie, dies dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft per Mail an  mit kurzem Betreff und Telefonnummer mitzuteilen, damit wir zeitnah eine Rückmeldung an Sie geben können.

 

Nehmen Sie von Ihrem Recht des fristgerechten Widerspruchs oder der Klage Gebrauch, haben diese keine aufschiebende Wirkung, da die sofortige Vollziehung der Duldung von Aufbau und Unterhaltung dieses Zaunes unter Ziffer 3 der Allgemeinverfügungen angeordnet wurde.

 

Ich bitte im Interesse der Abwehr einer für Nutz- und Wildschweine hochgefährlichen Tierseuche um Verständnis für die zeitweilige eventuelle Beeinträchtigung der Nutzung Ihres Grundstücks, die durch Aufbau, Bestehen und Unterhaltung des Wildabwehrzaunes bestehen kann.

 

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