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Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

Schipkau, den 12.​01.​2021

 

Da das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt, wurde eine erneute Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorgenommen. 

 

Die vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg fnden Sie in der unten beigefügten Datei.

 

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