Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertreten durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt folgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 13.07.2026.
Auf Grund der Feststellung des erneuten Ausbruchsgeschehens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz (Sachsen) werden auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) und des Tiergesundheitsgesetzes nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
A Festlegung der Restriktionsgebiete
Die nationale Pufferzone (nachstehend nur Pufferzone) wird entsprechend der in der nachfolgenden Karte gelb dargestellten Abgrenzung festgelegt. Sie umfasst die in der Karte ausgewiesenen Flächen in folgenden Gemeinden und Gemarkungen
• Teile der Gemeinde Hohenbocka,
• Teile der Gemeinde Grünewald,
• die Gemeinde Schipkau mit Teilen der Gemarkung Hörlitz,
• die Gemeinde Großräschen mit Teilen der Gemarkung Allmosen,
• die Gemeinde Schwarzbach mit Teilen der Gemarkung Biehlen,
• die Gemeinde Neu-Seeland mit Teilen der Gemarkung Lieske,
• die Stadt Senftenberg mit den Gemarkungen Niemtsch sowie Teilen der Gemarkungen Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen, Peickwitz, Brieske, Senftenberg, Reppist und Sedlitz.

