Ausbildung bei der Gemeinde Schipkau
Die Gemeinde Schipkau sucht eine(n)
Auszubildende(n) (m/w/d)
in der Fachrichtung Kommunalverwaltung
ab dem 01.09.2027.
Die Gemeinde Schipkau bildet seit über 25 Jahren junge Menschen erfolgreich aus, bietet ein interessantes, abwechslungsreiches, modernes und persönliches Lernumfeld sowie gute und gesicherte Zukunftsperspektiven.
Was wir bieten
tarifliche Ausbildungsvergütung mit vermögenswirksamen Leistungen, Jahressonderzahlung, Lernmittelzuschuss und Abschlussprämie
gute Übernahmechancen bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss
31 Tage Urlaubsanspruch
kollegiales Ausbildungsumfeld
Was wir erwarten
mindestens Realschulabschluss/ Fachoberschulreife bzw. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
Lernbereitschaft
Freude am Kontakt mit Menschen
Aufgeschlossenheit
Interesse an der Arbeit mit Gesetzen und Vorschriften
Was dich erwartet
Während deiner Ausbildung lernst du die vielfältigen Aufgaben einer Kommunalverwaltung kennen. Du erhältst Einblicke in verschiedene Fachbereiche und lernst, wie eine Gemeinde funktioniert und welche Aufgaben eine Kommune für ihre Bürgerinnen und Bürger übernimmt.
Zu deinen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem die Bearbeitung von Bürgeranliegen, die Anwendung von Rechtsvorschriften, die Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen sowie die Mitarbeit in unterschiedlichen Bereichen der Gemeindeverwaltung.
Die praktische Ausbildung in der Gemeinde wird durch den Unterricht an der Berufsschule in Elsterwerda sowie die überbetriebliche Ausbildung am Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung ergänzt.
Weitere Infos zu dem Inhalt und dem Ablauf der Ausbildung sind hier verfügbar:
Ausbildung bei der Gemeinde Schipkau
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31.12.2026 auf elektronischem Postweg als ein Dokument an folgenden Link zu senden:
https://gemeinde-schipkau.ftapi.com/submit/personal
Erforderliche Bestandteile der Bewerbung:
Anschreiben
Lebenslauf
Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre
Nachweise von Praktika o.ä.
Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn bis zum Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sein wird)
Für telefonische Auskünfte stehen wir unter der Rufnummer 035754/36017 gern zur Verfügung.
Den Datenschutzhinweis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter https://www.gemeinde-schipkau.de/datenschutz/index.php