Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hundesteuer, abmelden

Kurzinformationen

Eine Abmeldung des Hundes bei der bisher zuständigen Behörde muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)

  • Hund ist verstorben (tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)

  • Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)

  • Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)

Ebenfalls muss bei einer Abmeldung die Hundesteuermarke zurückgegeben werden. Wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung des Hundes in vielen Fällen schriftlich, bei manchen Gemeinden auch telefonisch und online vorgenommen werden. Allerdings sind bei der telefonischen und der Online-Abmeldung die Hundemarke und, falls vorhanden, auch die mit der Abmeldung verbundenen Bescheinigungen schriftlich nachzureichen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Merkblätter

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

12. 10. 2024

 

12. 10. 2024