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Grundsicherungsleistungen

Kurzinformationen

Personen mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sind zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Ob die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen an dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen vorliegen, prüft in diesen Fällen der zuständige Rentenversicherungsträger im Auftrag der zuständigen Gemeinde.

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