Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Sollten Sie Urkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, o.a) benötigen, beantragen Sie diese bitte DIREKT bei unserem Standesamt!
Ein Antrag auf eine Urkunde muss zwingend eine Unterschrift beinhalten, damit dieser rechtswirksam eingereicht wird, und die Urkunde ausgestellt werden kann.
Der Antrag selbst ist kostenfrei!
Eine Beantragung über das Portal standesamt.com ist weder durch das Standesamt der Gemeinde Schipkau genehmigt, noch wird dieser Antrag anerkannt, da dieser keine eigenhändige Unterschrift enthält. Zudem ist eine Beantragung über dieses Portal NICHT kostenfrei!
Um also rechtssicher und kostenfrei eine Urkunde zu beantragen, schicken Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für die Urkundenanforderung per Fax (035754 / 36042), per Email an standesamt@gemeinde-schipkau.de oder per Post.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Beglaubigte Abschriften: € 8,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.