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Nebenwohnung, abmelden


Kurzinformationen

Wer aus einer Nebenwohnung auszieht und keine neue Nebenwohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Hauptwohnsitz) abzumelden.


Beschreibung

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.


Rechtsgrundlagen

      in der derzeit geltenden Fassung


Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
  • Personalausweis bzw. Reisepass.


Gebühren

keine


Ansprechpartner


Personal / Bildung

Frau Anika Neumann
Telefon 035754 36011
Telefax 035754 36042


Formulare

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