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Nebenwohnung, abmelden

Kurzinformationen

Wer aus einer Nebenwohnung auszieht und keine neue Nebenwohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Hauptwohnsitz) abzumelden.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
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