Nebenwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Wer aus einer Nebenwohnung auszieht und keine neue Nebenwohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Hauptwohnsitz) abzumelden.
Beschreibung
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.
Rechtsgrundlagen
in der derzeit geltenden Fassung
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
- Personalausweis bzw. Reisepass.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Personal / Bildung
Frau Anika Neumann 035754 36011
035754 36042
Formulare
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