Einfache Melderegisterauskunft:
Personen, die nicht Betroffene sind (Dritte) erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Einwohnermeldeamt (über einzelne bestimmte Einwohner) folgende Auskünfte: * Vor- und Familienname * Doktorgrad * gegenwärtige Anschriften * die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskünfte:
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, erhält vom Einwohnermeldeamt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst: * Tag und Ort der Geburt * frühere Vor- und Familiennamen * Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder nicht) * Staatsangehörigkeiten * frühere Anschriften * Tag des Ein- und Auszuges * Gesetzliche Vertreter * Sterbetag und -ort.
Eine Ausnahme der Auskunftserteilungen, sowohl bei der einfachen als auch bei der erweiterten Melderegisterauskunft gelten bei Personen, für die eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist (weiteres siehe unter Auskunftssperren).