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Hauptwohnung, ummelden


Kurzinformationen

Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Gemeinde/Stadt die Wohnung wechseln,müssen sich innerhalb von zwei Wochen unmelden. Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.


Beschreibung

Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist,

sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers vorliegt, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person).

Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.

Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldedegesetz (BMG)

in der derzeit geltenden Fassung


Notwendige Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
  • Personalausweis und/oder ggf.Reisepass
  • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei ausländischen Personen: der Pass


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner


Personal / Bildung

Frau Anika Neumann
Telefon 035754 36011
Telefax 035754 36042


Formulare

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 

28. 09. 2023 - Uhr