Beglaubigung
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Beschreibung
Die Ausstellung amtlicher Beglaubigungen richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie eines Schriftstückes mit dem Original übereinstimmt. Die Ausstellung amtlicher Beglaubigungen erfolgt in der Regel unmittelbar im Standesamt. Ob eine amtliche Beglaubigung vorgenommen werden kann, wird anhand der gesetzlichen Vorschriften geprüft. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, nicht verändert worden ist, insbesondere ob das Schriftstück keine Lücken, Durchstreichungen, Einfügungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Entfernung von Wörtern, Zahlen oder Zeichen enthält oder ob der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks nicht aufgehoben worden ist. Benötigen Sie mehr als 5 Beglaubigungen und/oder umfasst das zu beglaubigende Dokument mehrere Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.
Sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, können Sie auch Ihre Unterschrift, beglaubigen lassen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Sie müssen persönlich erscheinen und die Unterschrift in Gegenwart der Behörde leisten (z.B. Reisevollmachten von Eltern für Kinder die allein bzw. mit einer Begleitperson verreisen).
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308
Beglaubigt werden z.B. Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, SV-Bücher, deutsche Dokumente, Arbeitszeugnisse (nur für behördliche Zwecke von Behörden).
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Notwendige Unterlagen
Original des zu beglaubigten Dokuments
bei Beglaubigung von Unterschriften gültiger Personalausweis oder Reisepass und das entsprechende Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
bei Dokumenten, die in einem größeren Format als A4 ausgestellt werden, sind die zu beglaubigten Kopien in der gewünschten Anzahl selbst anzufertigen und mitzubringen
Gebühren
Beglaubigung: 2,00 EUR
Beglaubigung von Unterschriften: 3,00 EUR
Anfertigen von Kopien: DIN A4 schwarz 0,50 EUR
DIN A4 farbig 1,00 EUR

