Bannerbild Bannerbild
Suche
Druckansicht öffnen
 

Schiedsstellen


Kurzinformationen

 

Die Gemeinde Schipkau verfügt über 2 unabhängig voneinander - aber miteinander arbeitende Schiedsstellen mit Sitz im Gemeindebüro Annahütte, Sallgaster Straße 4b.

Der Schiedsstellenbezirk 1 ist für den Ort Schipkau in seiner Gesamtheit und der Schiedsstellenbezirk 2 ist für die Ortsteile Annahütte, Klettwitz, Drochow, Meuro und Hörlitz tätig.

Ansprechpartner:
Schiedsstellenbezirk 1

Herr Kersten      Tel.: 035754 - 64 23 12

Schiedsstellenbezirk 2
Herr Hirt             Tel.: 0171 12 88 744

 

Die Sprechstunden der Schiedsstellen 1 und 2 finden in der Regel jeden 4. Dienstag im Monat um 18:00 Uhr statt (Ausnahme Sommerpause).  

 

Für das Jahr 2023 stehen Termine fest:

 

24.01.2023      19.09.2023

21.02.2023      24.10.2023

21.03.2023      21.11.2023

18.04.2023      19.12.2023

23.05.2023

20.06.2023

 

Bei Bedarf sind natürlich auch individuell andere / weitere Termine möglich.

 

 

 

Was ist das Grundanliegen der Schiedsstellen?
In der Schiedsstelle soll den Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Anliegen bei:

- bürgerlichen Streitigkeiten,
(vermögensrechtliche Ansprüche; Nachbarschaftsstreitigkeiten; Verletzung der persönlichen Ehre)
- Vergleiche in Sühneverfahren
- gemischten Streitigkeiten

 

ohne Inanspruchnahme des zuständigen Gerichts kostengünstiger zu klären.
 

Sollte es bei diesen Fällen zu keiner Einigkeit kommen, können diese Angelegenheiten mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung an das zuständige Gericht verwiesen werden.
 


Beschreibung

Die Zielvorstellung des Gesetzgebers besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Der Vorteil eines so zustande gekommenen Vergleiches liegt erstens in den erheblich geringeren Kostenfolgen gegenüber einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltsgebühren und zweitens in der gleichwohl gegebenen Vollstreckbarkeit des Vergleiches. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedssperson auf Antrag durchzuführen in:

1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

  • vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
  • nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)

2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift der Parteien
  • allgemeine Angabe des Streitgegenstandes
  • Unterschrift des Antragsstellers
  • erforderlichen Abschriften

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 10 € höchstens 40 €.


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Katja List
Telefon 035754 36035
E-Mail

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039
E-Mail

Frau Anne Wohllebe
Telefon 035754 36046
Telefax 035754 36032
E-Mail

Herr Ronny Habermann
Telefon 035754 360 36
E-Mail

Veranstaltungen