Schiedsstellen
Kurzinformationen
Die Schiedsstelle informiert
Die Gemeinde Schipkau verfügt über 2 unabhängig voneinander - aber miteinander arbeitende Schiedsstellen.
Der Schiedsstellenbezirk 1 ist für den Ort Schipkau in seiner Gesamtheit und der Schiedsstellenbezirk 2 ist für die Ortsteile Annahütte, Klettwitz, Drochow, Meuro und Hörlitz tätig.
Ansprechpartner:
Schiedsstellenbezirk 1
Herr Kersten (Tel.: 035754-64 23 12)
Schiedsstellenbezirk 2
Herr Hirt (Tel.: 0171 12 88 744)
Für das Jahr 2021 stehen unter Einhaltung der Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus folgende Termine fest:
26.01.2021
23.02.2021
23.03.2021
27.04.2021
25.05.2021
22.06.2021
28.09.2021
26.10.2021
23.11.2021
21.12.2021
Die Sprechstunden der Schiedsstellen 1 & 2 finden in der Regel jeden 4. Dienstag im Monat um 18.00 Uhr im Gemeindebüro Annahütte, Sallgaster Str. 4 b statt (Ausnahme Dezember und Sommerpause).
Bei Bedarf sind natürlich auch individuell andere / weitere Termine möglich.
Was ist das Grundanliegen der Schiedsstellen?
In der Schiedsstelle soll den Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Anliegen bei:
- bürgerlichen Streitigkeiten,
(vermögensrechtliche Ansprüche; Nachbarschaftsstreitigkeiten; Verletzung der persönlichen Ehre)
- Vergleiche in Sühneverfahren
- gemischten Streitigkeiten
ohne Inanspruchnahme des zuständigen Gerichts kostengünstiger zu klären.
Sollte es bei diesen Fällen zu keiner Einigkeit kommen, können diese Angelegenheiten mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung an das zuständige Gericht verwiesen werden.
Beschreibung
Die Zielvorstellung des Gesetzgebers besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Der Vorteil eines so zustande gekommenen Vergleiches liegt erstens in den erheblich geringeren Kostenfolgen gegenüber einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltsgebühren und zweitens in der gleichwohl gegebenen Vollstreckbarkeit des Vergleiches. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedssperson auf Antrag durchzuführen in:
1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
- nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)
2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Name und Anschrift der Parteien
- allgemeine Angabe des Streitgegenstandes
- Unterschrift des Antragsstellers
- erforderlichen Abschriften
Kosten
Die Gebühr beträgt mindestens 10 € höchstens 40 €.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Katja List 035754 36035
Frau Viola Liesk 035754 36024
035754 36039
Frau Daniela Donat 035754 36036
035754 36032
Frau Anne Wohllebe 035754 36046
035754 36032