Ordnungsamt
Schiedsstellen
Kurzinformationen
Die Gemeinde Schipkau verfügt über 2 unabhängig voneinander - aber miteinander arbeitende Schiedsstellen mit Sitz im Gemeindebüro Annahütte, Sallgaster Straße 4b.
Der Schiedsstellenbezirk 1 ist für den Ort Schipkau in seiner Gesamtheit und der Schiedsstellenbezirk 2 ist für die Ortsteile Annahütte, Klettwitz, Drochow, Meuro und Hörlitz tätig.
Ansprechpartner:
Schiedsstellenbezirk 1
Herr Kersten Tel.: 035754 - 64 23 12
Schiedsstellenbezirk 2
Herr Hirt Tel.: 0171 12 88 744
Die Sprechstunden der Schiedsstellen 1 und 2 finden in der Regel jeden 4. Dienstag im Monat um 18:00 Uhr statt (Ausnahme Sommerpause).
Für das Jahr 2023 stehen Termine fest:
24.01.2023 19.09.2023
21.02.2023 24.10.2023
21.03.2023 21.11.2023
18.04.2023 19.12.2023
23.05.2023
20.06.2023
Bei Bedarf sind natürlich auch individuell andere / weitere Termine möglich.
Was ist das Grundanliegen der Schiedsstellen?
In der Schiedsstelle soll den Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Anliegen bei:
- bürgerlichen Streitigkeiten,
(vermögensrechtliche Ansprüche; Nachbarschaftsstreitigkeiten; Verletzung der persönlichen Ehre)
- Vergleiche in Sühneverfahren
- gemischten Streitigkeiten
ohne Inanspruchnahme des zuständigen Gerichts kostengünstiger zu klären.
Sollte es bei diesen Fällen zu keiner Einigkeit kommen, können diese Angelegenheiten mit einer Erfolglosigkeitsbescheinigung an das zuständige Gericht verwiesen werden.
Beschreibung
Die Zielvorstellung des Gesetzgebers besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Der Vorteil eines so zustande gekommenen Vergleiches liegt erstens in den erheblich geringeren Kostenfolgen gegenüber einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltsgebühren und zweitens in der gleichwohl gegebenen Vollstreckbarkeit des Vergleiches. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedssperson auf Antrag durchzuführen in:
1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
- nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)
2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Name und Anschrift der Parteien
- allgemeine Angabe des Streitgegenstandes
- Unterschrift des Antragsstellers
- erforderlichen Abschriften
Gebühren
Die Gebühr beträgt mindestens 10 € höchstens 40 €.
Ansprechpartner
Frau Katja List 035754 36035
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039
Frau Anne Wohllebe 035754 36035
035754 36046 Gewerbe
035754 36032
Herr Ronny Habermann 035754 360 36