Schiedsstellen
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Gina Zukunft
+49 35754 36024
Frau Anne Wohllebe
+49 35754 36035
Herr Ronny Habermann
+49 35754 360 36
Frau Viola Schubert
+49 35754 36046
Kurzinformationen
Sie haben Streit mit den Nachbarn???
Die Schiedsstellen der Gemeinde Schipkau können helfen!
Wir versuchen, als Schiedspersonen, diese Streitfälle zu schlichten.
WIR, das sind - von der Gemeindevertretung gewählt und vom Amtsgericht Senftenberg bestätigt – Frank Hirt (Schiedsstelle 2 – alle Ortsteile – außer Schipkau) und Uwe Kersten (Schiedsstelle 1 – Schipkau).
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit in den Schiedsstellen bereit erklären würden! Sprechen Sie uns einfach an!
Auch wir werden nicht jünger!!!
Mit geringen Verfahrens- und Sachkosten erfolgen Streitschlichtungen auf den Gebieten des Zivilrechts (z.B. nachbarrechtliche Streitigkeiten) und des Strafrechts (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung).
Wir führen Vermittlungsgespräche unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der beteiligten Personen. Ziel ist dabei, die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten bzw. die Erreichung eines respektvollen Umgangs der beteiligten Personen miteinander – und das ist schon einige Male gelungen!
Räumlichkeiten Sallgaster Straße 4b, 01994 Schipkau OT Annahütte.
Regelmäßig, d.h. jeweils am dritten Dienstag des Monats, führen wir dort ab 18.00 Uhr Sprechstunden durch. Folgende Termine sind für 2025 geplant:
21.01., 18.02., 18.03., 15.04., 20.05., 17.06., 16.09., 21.10., 18.11., 16.12.
Vorherige Anmeldung wäre zur Koordinierung gut, aber nicht zwingend notwendig!
Darüber hinaus können bei Dringlichkeit auch individuell Termine abgesprochen werden!
Nutzen Sie dazu bitte auch das Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau bzw. das Internet unter https://www.gemeinde-schipkau.de/dienstleistung .
Das Motto unserer Tätigkeit:
SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Beschreibung
Die Zielvorstellung des Gesetzgebers besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Der Vorteil eines so zustande gekommenen Vergleiches liegt erstens in den erheblich geringeren Kostenfolgen gegenüber einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltsgebühren und zweitens in der gleichwohl gegebenen Vollstreckbarkeit des Vergleiches. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedssperson auf Antrag durchzuführen in:
1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)
2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen:
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
Bedrohung
Sachbeschädigung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Name und Anschrift der Parteien
allgemeine Angabe des Streitgegenstandes
Unterschrift des Antragsstellers
erforderlichen Abschriften
Gebühren
Die Gebühr beträgt 50 €.

