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umgesetztes Fahrzeug, herausgeben


Kurzinformationen

Es ist z.B. nicht erforderlich, ein Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es in einer Busbucht steht, aber während dieser Zeit keine Busse mehr verkehren. Es ist zu prüfen, ob ein Versetzen als milderes Mittel in Frage kommt.

Sofern die Erforderlichkeit des Abschleppens nicht bejaht werden kann, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.


Rechtsgrundlagen

  • (Gebührenordnung der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter)


Notwendige Unterlagen

  • Lichtbildausweis
  • Zulassungs- oder Typenschein
  • Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Katja List
Telefon 035754 36035

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 

28. 09. 2023 - Uhr