umgesetztes Fahrzeug, herausgeben
Kurzinformationen
Es ist z.B. nicht erforderlich, ein Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es in einer Busbucht steht, aber während dieser Zeit keine Busse mehr verkehren. Es ist zu prüfen, ob ein Versetzen als milderes Mittel in Frage kommt.
Sofern die Erforderlichkeit des Abschleppens nicht bejaht werden kann, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.
Rechtsgrundlagen
- (Gebührenordnung der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter)
Notwendige Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Zulassungs- oder Typenschein
- Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Katja List 035754 36035
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039