Im Verkehrszentralregister werden im wesentlichen rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen erfasst:
- von Fahrerlaubnisbehörden (bundesweit zirka 650), die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktsystem),
- von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot ahnden,
- von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen.
Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Nach dem Punktsystem unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen.
Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister. Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40 Euro bleiben unberücksichtigt.