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Verkehrszentralregister, Auskunft beantragen

Kurzinformationen

Im Verkehrszentralregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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