Ordnungsamt
Verkehrszentralregister, Auskunft beantragen
Kurzinformationen
Im Verkehrszentralregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Beschreibung
Im Verkehrszentralregister werden im wesentlichen rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen erfasst:
- von Fahrerlaubnisbehörden (bundesweit zirka 650), die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktsystem),
- von Bußgeldbehörden, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot ahnden,
- von Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr aussprechen.
Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Nach dem Punktsystem unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen.
Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister. Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40 Euro bleiben unberücksichtigt.
Ansprechpartner
Frau Katja List 035754 36035
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039