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Veranstaltung, plakatieren werben

Kurzinformationen

Das Anbringen von Werbung im öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung gem. § 18 des Brandenburgischen Straßengesetzes dar. Diese Sondernutzung Bedarf der Erlaubnis.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Ansprechpartner

Formulare

i
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