Veranstaltung, anzeigen eines Volksfestes
Kurzinformationen
Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 GewO ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Veranstalter (Name, Adresse, Telefon)
- Art bzw. Anlass der Veranstaltung
- Datum, Dauer bzw. regelmäßig (Wochentag) der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Raumgröße, zulässige Personenzahl
- Eintrittspreis
- Art der Darbietungen
- fliegende Bauten (J/N)
- Sperrzeitverkürzung (J/N)
- Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen
14 Tage vorher
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039
Frau Katja List 035754 36035
Frau Anne Wohllebe 035754 36035
035754 36046 Gewerbe
035754 36032