Inkassogewerbe, beantragen
Beschreibung
Inkassodienstleistungen erfordern besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts, des Zivilprozessrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie des Kostenrechts. Berufsbezeichnungen, die den Begriff „Inkasso“ enthalten oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen, dürfen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Katja List 035754 36035
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039