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Haltung eines Hundes nach § 6 der HundehV, anzeigen

Kurzinformationen

§2 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht

 

  • Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.

  • Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner

Formulare

i
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