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Halterauskunft, beantragen


Kurzinformationen

Wer einen oder mehrere Hunde hält ist verpflichtet, der Gemeinde die zur Besteuerung der Hundehaltung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Soweit dies keinen Erfolg verspricht, sind auch andere Personen, insbesondere Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter verpflichtet, der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt, Betrieb, Institution oder Organisation gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft zu erteilen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Frau Katja List
Telefon 035754 36035


Merkblätter

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 09. 2023 - Uhr bis 17:45 Uhr

 

23. 09. 2023 - Uhr