Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.
§ 55a Gewerbeordnung (GewO)
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
1 Woche
Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR
Veranstaltungen
14. 06. 2025
14. 06. 2025 - 10:00 Uhr