Feilbieten von Waren
Kurzinformationen
Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
Fristen
1 Woche
Gebühren
Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Katja List 035754 36035
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039