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Feilbieten von Waren

Kurzinformationen

Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Fristen

1 Woche

Gebühren

Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 20.​09.​2026

 

19.​09.​2026 - Uhr