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Feilbieten von Waren


Kurzinformationen

Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.


Rechtsgrundlagen

§ 55a Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.


Fristen

1 Woche


Gebühren

Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR

 


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Katja List
Telefon 035754 36035

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 

28. 09. 2023 - Uhr