Feilbieten von Waren

Kurzinformationen

Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Fristen

1 Woche

Gebühren

Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR