Angelveranstaltung, beantragen
Kurzinformationen
Wenn Sie nicht am betreffenden Gewässer fischereiausübungsberechtigt sind, ist eine entsprechende Genehmigung des Fischereiausübungsberechtigten vorzulegen. Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor der 1. Angelveranstaltung bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Da die elektronische Signatur noch nicht zulässig ist, verwenden Sie bitte dieses Formular in Papierform zur Antragstellung. Bitte machen Sie die Angaben vollständig und leserlich, da bei unvollständigen Angaben dieser Antrag leider nicht bearbeitet werden kann.
Rechtsgrundlagen
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
- Tierschutzgesetz
- Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Notwendige Unterlagen
Antrag
Fristen
1 Monat vorher
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Katja List 035754 36035
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039
Frau Anne Wohllebe 035754 36035
035754 36046 Gewerbe
035754 36032