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Feuerwehrzufahrt, kennzeichnen


Beschreibung

Feuerwehrzufahrten (nach DIN 14090) sind befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen. Sie können auch überbaut sein.
Wesentlich für die Benutzbarkeit der Zufahrt ist das Freihalten von parkenden Kraftfahrzeugen. Feuerwehrzufahrten sind amtlich zu kennzeichnen.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO ist das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Auch vor oder auf Hydranten besteht Halteverbot!


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Katja List
Telefon 035754 36035

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 

28. 09. 2023 - Uhr