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Förderung für Existenzgründer

Schipkau, den 22.​11.​2006
Kurzinformation: Gründungszuschuss hat Ich-AG und Überbrückungsgeld abgelöst Seit dem 1. August können arbeitslose Gründerinnen und Gründer eine neue Förderung in Anspruch nehmen. Der so genannte Gründungszuschuss ersetzt den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) sowie das Überbrückungsgeld. Er unterstützt zukünftig alle Arbeitslosengeld-Empfänger, die sich beruflich selbstständig machen möchten. Der neue Zuschuss unterstützt die Gründer insgesamt bis zu 15 Monate auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In den ersten neun Monaten erhalten sie neben Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes ebenfalls monatlich eine Pauschale von 300 Euro, um sich in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern zu können. Wenn Nachweise über die Geschäftstätigkeit und die hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten vorliegen, kann sich dann eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. Das Thema Gründungszuschuss wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreut. Alle notwendigen Informationen zum Gründungszuschuss und den Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Themenwebseite www.existenzgruender.de Für weitere Fragen rund um den Weg in die Selbständigkeit können Sie jederzeit Kontakt zur Wirtschaftsförderung der Gemeinde Schipkau aufnehmen: Berit Grobba Sachgebietsleiterin Wirtschaftsförderung Gemeinde Schipkau – Am EuroSpeedway Lausitz Schulstraße 4 01998 Schipkau, OT Klettwitz Tel.: 035754 / 360 28 Fax: 035754 / 360 32 Funk: 0171/ 64 97 578 b.grobba@gemeinde-schipkau.de
 

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