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Neue Hundehalterverordnung ab 01.07.2024

Schipkau, den 01. 07. 2024

 

An alle Hundehalter

 

Ab 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten!

 

Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick:

 

- die Einstufungen als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ("Listenhunde") sind entfallen

 

- die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet, sondern vom Verhalten des Hundes

 

- die grundsätzliche Anzeigepflicht im Ordnungsamt wurde erweitert für alle Hunderassen (Wegfall der "20/40- Regelung")

 

Bis spätestens 31.12.2024 sind auch Halter, die bisher keine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht unterlagen, aufgefordert Ihre Hunde im Ordnungsamt anzuzeigen. Dazu benötigen Sie das Anzeigeformular nach § 2 HundehV und den Impfpass der Hunde

 

- jeder Hund ab einem Alter von 8 Wochen ist nun durch einen Mikrochip- Transponder zu kennzeichnen

 

- weiterhin bleibt die Leinenpflicht für Hunde unter anderem in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in Parks, Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen bestehen

 

weiterhin muss der Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln zudem einen Maulkorb tragen

 

Ihr Ordnungsamt

 

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