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Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

Schipkau, den 16. 12. 2020

 

Da sich das Coronavirus weiterhin stark ausbreitet, wurde eine erneute Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorgenommen.


Mit der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3.SARS-CoV-2-EindV) vom 15.12.2020 hat das Land Brandenburg eine umfassende ganztägige Ausgangsbeschränkung ab dem 16.12.2020 in Kraft gesetzt. Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.12.2020 geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung, die ab 14.12.2020 galt, ist damit überholt und wird nicht mehr angewendet. Der Landkreis wird diese Regelung zeitnah förmlich aufheben.
Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung bleiben von der 3.SARS-CoV-2-EindV unberührt und gelten fort, bis der Landkreis diese ausdrücklich ändert oder aufhebt. Der Landkreis
ist weiterhin berechtigt, zusätzlich zum Landesrecht weitere gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

 

Die dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg fnden Sie in der unten beigefügten Datei.

 

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