Pässe und Ausweise ab Mai nur noch mit digitalem Passbild
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Passbilder verwendet werden. Grundlage hierfür ist die bundesgesetzliche Regelung im § 9 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes sowie § 6 Absatz 2 der Passverordnung, die das Einreichen von Passfotos im Papierformat untersagen.
Wichtig: Digitale Aufnahmen per Smartphone oder Kamera erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Passbilder müssen entweder direkt in der Behörde oder bei zertifizierten Fotografen bzw. anderen zertifizierten Dienstleistern angefertigt werden.
Die Zertifizierung von Fotografen und Dienstleistern ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Eine Liste zertifizierter Fotografen finden Sie unter:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Die Gemeinde Schipkau empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die in den kommenden Monaten ins Ausland reisen möchten, die Gültigkeit ihrer Dokumente frühzeitig zu überprüfen. Noch bis zum 29. April 2025 können neue Ausweisdokumente mit Passbildern im Papierformat beantragt werden.