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Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Klettwitz mit den Orten Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro, Schipkau

Schipkau, den 04. 03. 2025

Zur Versammlung der Mitglieder der o. g. Jagdgenossenschaft in den Gemarkungen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau

am:                 20.03.2025

um:                  17:00 Uhr

Ort:                 Kulturhaus Klettwitz, Markt 17, 01998 Schipkau OT Klettwitz

werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gebiet der Jagdgenossenschaft Klettwitz gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.

 

Die Jagdgenossen sind vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Jagdgenoss/innen werden gebeten, sich ab 16:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Notvorstand der Jagdgenossenschaft

  2. Wahl eines Versammlungsleiters*in

  3. Feststellen der Beschlussfähigkeit

  4. Bestätigung der Tagesordnung

  5. Verlesen des Sitzungsprotokolls vom 23.03.2023

  6. Beschlussfassung über die Haushaltsplanung der Jagdjahre 2024/2025 und 2025/2026

  7. Kassenberichte zu den Haushaltsjahren der Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024

  8. Berichte der Rechnungsprüfung zu den Haushaltsjahren der Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024

  9. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers

  10. Bericht des Jagdvorstehers

  11. Bericht der Pächtergemeinschaft

  12. Sonstiges

  13. Schlusswort

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten, § 10 Abs. 4 der Satzung ist dabei zu beachten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

 

 

 

gez. Prietzel

Gemeinde Schipkau

Notvorstand

 

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04. 04. 2025 - Uhr