Information zur Grundsteuer ab 2025
Durch die Gemeinde Schipkau wurde mit dem Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 begonnen.
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage durch die Reform der Grundsteuer kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke.
Im Zuge der Grundsteuerreform hatten die Finanzämter die Aufgabe, alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Diese Neubewertung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach zutreffenden Wertverhältnissen erheben können.
Die aktuelle Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde Schipkau basiert auf den Bewertungen durch das Finanzamt. Auf Grundlage Ihrer Grundsteuererklärung wurde der Einheitswert durch das Finanzamt für Ihr Grundstück auf den 01.01.2022 festgesetzt. Aus diesem Einheitswert ergibt sich der Grundmessbetrag zum 01.01.2025, mit welchem die Städte und Gemeinden den zu erhebenden Betrag der Grundsteuer berechnen. Die Gemeinde Schipkau selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe des Einheitswertes. Bei Fragen und Erläuterungen zum Einheitswert wenden Sie sich deshalb bitte an das zuständige Finanzamt.
Brandenburg hat sich zusätzlich dazu entschlossen, der Öffentlichkeit ein Hebesatzregister zur Verfügung zu stellen, dieses Register finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/hebesatzregister/. Die Orientierungshebesätze in diesem Hebesatzregister sind unverbindliche Angaben. Die Aufgabe der Bestimmung der konkreten Hebesätze liegt allein in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden.
Durch die Gemeindevertretung Schipkau wurde in der Sitzung am 12.12.2024 die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Schipkau (Hebesatzung) beschlossen. Diese hat zum Inhalt, dass die bisher angewandten Hebesätze auch ab 2025 bestehen. Diese betragen
(1) Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250 v. H.
(2) Grundsteuer B (für Grundstücke) 350 v. H.
(3) Gewerbesteuer 300 v. H.
Hinweis zum Zahlungsverkehr:
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, ist dieser an den neuen Betrag anzupassen. Haben Sie der Gemeinde Schipkau ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.