Informationen für Garagenbesitzerinnen zum Jahreswechsel
Die Gemeindevertretung hat in Ihrem Beschluss vom 07.11.2024 die Fortführung der
langjährigen Praxis der Garagennutzungsverträge (Eigentumsgaragen auf dem Grund und Boden der Gemeinde) bis zunächst zum 31.12.2027 bekräftigt.
An den Eigentumsverhältnissen ändert sich also nichts.
Zudem wird die bisher separate Bescheidung der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025
entfallen.
Die Gründe hierfür liegen in der Novellierung des Grundsteuerrechts.
Somit wird die bisher gesondert zum 01.07. des laufenden Jahres fällige Grundsteuer für
den Garagenaufbau (10,00 €) in das zum 15.05. des laufenden Jahres fällige
Nutzungsentgelt eingerechnet.
Alle, die Grundsteuer B für Garagenaufbauten auf fremden Grund und Boden betreffenden
SEPA- Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) enden automatisch am 31.12.2024.
Bitte denken Sie gegebenenfalls daran, den bei Ihrer Bank eingerichteten Dauerauftrag
entsprechend löschen zu lassen.
Gleichzeitig würde es notwendig, einen Dauerauftrag für Nutzungsentgelt von 60,00 € auf
70,00 € anzupassen.