Antrag Rechtsanspruchsprüfung (Betreuungsstunden in Kindertagesstätten)
Bei einer Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden in Krippe oder Kita sowie bei mehr als 4 Stunden im Hort ist eine Prüfung des Rechtsanspruchs durch die Wohnortgemeinde erforderlich. Im Folgenden können Sie den Antrag online stellen.
Für die Prüfung Ihres Antrags ist zwingend ein Tätigkeitsnachweis / eine Arbeitgeberbescheinigung erforderlich. Bitte laden Sie diese hier runter:
Tätigkeitsnachweis / Arbeitgeberbescheinigung
Wenn Sie die Bescheinigung bereits ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen haben, können Sie diese weiter unten im Antrag direkt hochladen. Sollten Sie die Bescheinigung nachreichen, senden Sie diese (nur als PDF) an oder nutzen zur sicheren Datenübermittlung diesen Link (gemeinde-schipkau.ftapi.com/submit/kita).
Beginn Antragstellung:

