Mit der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer eine Hypothek oder Grundschuld ausschließlich löschen lassen, jedoch besteht nicht die Möglichkeit diese auf sich umschreiben zu lassen. Im Vergleich dazu steht die Löschungsfähige Quittung. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Urkunde, mit welcher der Gläubiger bescheinigt, dass er wegen seiner Ansprüche aus einer Grundschuld oder wegen einer durch eine hypothekarisch gesicherten Forderung befriedigt ist. Mit der löschungsfähigen Quittung hat der Eigentümer die Möglichkeit, die Hypothek oder Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen oder auf sich umschreiben zu lassen. (§875 BGB)