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Grundbucheintragung, Bescheinigung zur vorrangigen Bearbeitung

Kurzinformationen

Bescheinigung für die vordringliche Bearbeitung von Grundbuchanträgen und Grundbucheintragungsersuchen bei besonderen Investitionszwecken wie:

  • Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer Betriebsstätte,
  • Schaffung und Wiederherstellung von Wohnraum im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen,
  • Schaffung der für Investitionen erforderliche Maßnahmen

Grundbuchauszüge erstellen die Grundbuchämter der Amtsgerichte.

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