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Flurbereinigung

Kurzinformationen

Der einvernehmliche Transfer von Grundstücken an andere Beteiligte des Verfahrens zum Zwecke der Flurbereinigung ist in einem vereinfachten und kostengünstigen Verfahren möglich. Die rechtlichen Verhältnisse werden in einem sog. Flurbereinigungsplan geregelt, der nach Eintritt seiner Bindungswirkung die neuen Rechtsverhältnisse kraft Gesetzes regelt und Grundlage für die Grundbuchberichtigung in einem Zuge ist.

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