Flurbereinigung
Kurzinformationen
Der einvernehmliche Transfer von Grundstücken an andere Beteiligte des Verfahrens zum Zwecke der Flurbereinigung ist in einem vereinfachten und kostengünstigen Verfahren möglich. Die rechtlichen Verhältnisse werden in einem sog. Flurbereinigungsplan geregelt, der nach Eintritt seiner Bindungswirkung die neuen Rechtsverhältnisse kraft Gesetzes regelt und Grundlage für die Grundbuchberichtigung in einem Zuge ist.
Beschreibung
Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrensgebietes. Sie sind kraft Gesetzes zu einer sogenannten "Teilnehmergemeinschaft" zusammengeschlossen. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde steht. Die Teilnehmergemeinschaft wählt sich einen Vorstand, der ehrenamtlich die Geschäfte seiner Mitglieder führt. Teilnehmergemeinschaften aus den unterschiedlichen Verfahrensgebieten können sich zu einem Verband zusammenschließen, der dann nach Maßgabe seiner Satzung an deren Stelle tritt.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Bauamt
Frau Lysann Stenzel 035754 36021
035754 36039
Herr Martin Konzag 035754 36022
035754 36039