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Naturdenkmale

Ansprechpartner


Bauamt

Herr Konzag
Telefon +49 35754 36022

Beschreibung

Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar festgesetzt werden, deren besonderer Schutz

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit

erforderlich ist.

Als schützenswerte Einzelschöpfungen der Natur kommen insbesondere bemerkenswerte Bodenformen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Erdfälle, Rummeln, Sölle, Trockenhänge, Felsen, Steilufer, Höhlen, Findlinge, Gletscherspuren und landschaftsprägende alte, seltene oder wertvolle Bäume in Betracht.

Die Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Naturdenkmalen erlässt die untere Naturschutzbehörde.

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung verboten.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro, bzw. bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Rechtsgrundlagen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

26.​09.​2026 bis 27.​09.​2026

 

27.​09.​2026