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Bauvorhaben, genehmigungsfreie

Kurzinformationen

Die Genehmigungsfreiheit gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben. Vorhaben als Bestandteil eines Gesamtvorhabens sind mit diesem zusammen genehmigungspflichtig; eine Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere genehmigungsfreie Vorhaben ist nicht möglich. Die Genehmigungsfreiheit bezieht sich nur auf das reine Verwaltungsverfahren; alle Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben sind dennoch einzuhalten.

Beschreibung

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 06. 2025 - Uhr bis Uhr

 

20. 06. 2025