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Eheschließung

Kurzinformationen

Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das Standesamt eine Ermächtigung von dem Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie in xyz getraut werden möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in xyz eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.

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