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Nebenwohnung, abmelden

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Gondro
Telefon +49 35754 36011

Kurzinformationen

Wer aus einer Nebenwohnung auszieht und keine neue Nebenwohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Hauptwohnsitz) abzumelden.

Beschreibung

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.

Rechtsgrundlagen

      in der derzeit geltenden Fassung

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
  • Personalausweis bzw. Reisepass.

Gebühren

keine

Formulare

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 20.​09.​2026

 

19.​09.​2026 - Uhr