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Melderegister, Übermittlungssperre

Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

07. 11. 2024

 

09. 11. 2024 - Uhr